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Insolvente Unternehmen

Qualität zum Nutzen unserer Mandanten ist die Basis für unser Geschäft

Steckt ein Unternehmen in einer Krise gilt viele Fragen zu beantworten und Probleme zu lösen. Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Situationen mit unserem Know-How.

Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, hat der Insolvenzverwalter die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des insolventen Unternehmers bzw. der insolventen Gesellschaft zu erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung dieser Pflichten unter Beachtung der steuer- und handelsrechtlichen Sondervorschriften in der Insolvenz.

Hat der Insolvenzverwalter der Freigabe des insolventen Betriebes zugestimmt, ist der Betriebsinhaber für die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten wieder selbst verantwortlich.

Wir stehen Ihnen zur Seite:

  • Aufstellung von Handels- und Steuerbilanz für die Zeiträume vor der Insolvenz sowie ab Insolvenzeröffnung
  • Erstellung der Umsatz- und Ertragsteuererklärungen für die Zeiträume vor der Insolvenz sowie ab Insolvenzeröffnung
  • Erstellung von Teilsteuererklärungen
  • Erstellung der Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung des freigegebenen Betriebes
  • Erstellung der Handels- und Steuerbilanz des freigegebenen Betriebes
  • Erstellung der Umsatz- und Ertragsteuererklärungen des freigegebenen Betriebes
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