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Umsatzsteuer

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sich die Umsatzsteuer von anderen EU-Staaten und auch von Drittländern zurückholen. Wir als Experten unterstützen Sie dabei.

Wer profitiert davon?

Zu unseren Mandanten zählen nationale und internationale Steuerpflichtige. Die Beratung ist auf keine spezifische Branche beschränkt – jeder, der Rat im Bereich Umsatzsteuerrecht benötigt, kann zu uns kommen. Für uns zählt in jedem Falle ein möglichst, persönliches, den individuellen Ansprüchen gerecht werdendes Beratungsgespräch!

Worin liegt Ihr Vorteil?

Kooperationen und ständige Weiterbildung auf diesem Rechtsgebiet garantieren eine kompetente nationale bzw. internationale Vertretung Ihrer Interessen. Bei komplexeren Problemstellungen arbeiten wir eng mit Rechtsanwälten und internationalen Beratern zusammen. So können wir Sie auch bei umfassenderen oder grenzüberschreitenden Fragestellungen auf Basis des aktuellen Fachwissens unterstützen!

Was wir für Sie tun können:

  • Analyse und Bewertung nationaler und internat. Transaktionen
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Analyse und Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse
  • Umsatzsteuercheck: Risiken und Chancen
  • Maßgeschneiderte Umsatzsteuerprodukte (Outsourcing)
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  • Beratung bei Sonder- und Betriebsprüfungen
  • Umsatzsteuerliche Registrierung im In- und Ausland
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen
  • Zusammenfassende Meldungen und Intrastaterklärungen
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