Seitenbereiche

Vereinfachungsregelung zur Kirchensteuererhebung verfassungsgemäß

Qualität zum Nutzen unserer Mandanten ist die Basis für unser Geschäft

© GieZetStudio - stock.adobe.com

Unterjähriger Kirchenaustritt

Tritt eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger während eines Jahres aus der Kirche aus, sehen die meisten Kirchensteuer-Landesgesetze vor, dass für jeden Monat, in dem die Betreffende bzw. der Betreffende noch Kirchenmitglied war, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Tritt der Steuerpflichtige beispielsweise wie im Streitfall im September aus der Kirche aus, kommt es durch diese Regelung (im Streitfall § 5 Abs 2 Satz 1 KiStG NRW) noch zu einer anteiligen Steuerpflicht von in den verbleibenden Monaten des Jahres (im Streitfall Dezember) zugeflossenen Einkünften.

Urteil FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Nach Ansicht des Gerichts wird diese Vereinfachungsregelung der sachgerechten Verteilung des Jahreseinkommens gerecht. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. X R 5/26).

Stand: 27. April 2026

Bild: Christin Klose - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Atikon Marketing & Werbung GmbH
https://www.rwstb.de/content/e13/e14/company_logo_social_media/ger/socialmedia-logo-1200x630.png?checksum=ee4f3b54a76f50d8f778f35c67670d7a6bb5b08f
RWS Rugullies Weichhaus Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.